Allgemeine Geschäftsbedingungen TLC Elektronik
Stand: 18.04.2012
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Sämtliche Lieferungen, Leistungen
und Angebot erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender
Geschäftsbedingungen: Bitte beachten Sie:
Angebote im Bereich Touchscreen-Systeme richten
sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Die Gewährleistung
für die in diesem Bereich angebotene Produkte beträgt, falls nicht
anders angegeben, 12 Monate
1.) Preise Sämtliche
Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden
den Marktgegebenheiten entsprechend angepaßt. Angebote im
Bereich Touchscreen-Systeme richten sich ausschließlich an
gewerbliche Abnehmer.
2.) Produktänderungen Technische
und optische Produktänderungen der von uns angebotenen Produkte
behalten wir uns ausdrücklich vor!
3.) Lieferung Die Lieferung
erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versand- und Versicherungskosten
ab Lager Attenkirchen. Wir liefern, falls vom Kunden nicht ausdrücklich
anders gewünscht, per UPS Standardservice, Postpaket oder Spedition
nach unserer Wahl.
4.) Eigentumsvorbehalt Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von TLC Elektronik. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an TLC Elektronik ab und zwar auch
in soweit, als die Ware verarbeitet ist.
5.) Zahlung Wir liefern
ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Als Nachnahmepauschale
werden EUR 8,00 berechnet. Bei Lieferung gegen offene Rechnung sind
die Rechnungen innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ein offenes
Zahlungsziel darf 30 Tage nicht überschreiten. Bei Überschreitung
dieses Fälligkeitsdatums werden vom 3. Tage nach Rechnungsdatum
ab Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz
der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch
nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel
Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, etc. gehen
zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns vor,
bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung oder
Zahlung gegen Nachnahme zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.) Transportschäden Sämtliche
Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers. Der Kunde
ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer
schriftlich bestätigen zu lassen. Die Quittung über den
Schaden ist uns unverzüglich vorzulegen. Nicht bestätigte
offene Mängel können später nicht anerkannt werden
und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten
Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort beim Frachtführer
anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer
anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten erbringen
Sie uns bitte sofort. Es sind unbedingt die Meldefristen für
verdeckte Mängel nach Erhalt der Ware einzuhalten. Diese sind:
Post innerhalb von 24 Stunden, Bahn innerhalb von 7 Tagen, Spedition
innerhalb von 6 Tagen, Luftfahrtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen.
7.) Reklamationen Wir sind
stets bemüht, Ihnen nur hochwertige Qualitätsware zu liefern.
Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben, so fordern
Sie bitte vor Rücksendung der Ware eine Autorisierungsnummer
(RMA) an. Diese RMA muß von außen gut lesbar auf dem
Paket angebracht werden. Rücksendungen werden nur akzeptiert,
wenn diese frei Haus an uns gerichtet sind. Unfrankierte Sendungen
und Sendungen ohne RMA werden nicht angenommen. Bitte legen Sie
der Rücksendung unbedingt eine genaue Fehlerbeschreibung, sowie
Rechnungs-/Lieferscheinkopie bei. Bitte beachten Sie, daß
bei Mängeln im Lieferumfang (fehlendes Produkt/falsches Produkt),
uns dieser Mangel innerhalb 3 Tagen angezeigt werden muß.
Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und
gehen zu Lasten des Bestellers.
8.) Haftung Die Haftung
für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung
oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird
ausgeschlossen. Bei Haftung von TLC Elektronik bezieht sich diese
ausschließlich auf den Warenwert der gelieferten Produkte.
Der Kunde trägt die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen
Einsatz der von uns gelieferten Produkte.
9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist für beide Teile Zolling, soweit
der Kunde/Besteller Vollkaufmann ist.

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